Hier einige Auszüge aus der Satzung der Stiftung:
... Sie ist eine selbstständige katholische Stiftung öffentlichen Rechts
... Sie untersteht der Aufsicht des Bischofs von Münster
... Zweck der Stiftung ist die allgemeine Armen- und Altenfürsorge
... Die Stiftung erfüllt ihre Aufgabe durch die Förderung und Unterstützung von Einrichtungen für bedürftige und alte Menschen, insbesondere für das Altenheim Bruderschaft Zu Unserer Lieben Frau und den übrigen Wohnungen.
Der Stiftungszweck wird insbesondere aus den Nutzungen des Stiftungsvermögens sowie durch die Beschaffung von Spendenmitteln verwirklicht.
Dadurch, dass 16 Gocher Bürger aus unterschiedlichen Berufen dem Vorstand angehören, werden die Verantwortung und der Sachverstand auf viele Schultern verteilt. Hierdurch werden Entscheidungen zwar nicht einfacher, aber die Bedachtsamkeit, das Ausdiskutieren und die Pluralität von Meinungen hat auch große Vorteile und dient letztendlich der Entscheidungsfindung zugunsten der Stiftung.